| 11. |
Fehlendes Zubehör und Werkzeug werdem dem Mieter berechnet. |
| 12. |
Versicherungsschutz gegen Betriebsschäden, Unfälle, Vandalismus und Diebstahl besteht nicht, hierfür haftet der Mieter. |
| 13. |
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des unbeschädigten Gerätes. |
| 14. |
Reparaturaufwand für Behebung von Beschädigung durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. |
| 15. |
Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht. |
| 16. |
Die Vermietung stellt eine Dienstleistung dar und ist deshalb nicht skontierfähig. |
| 17. |
Preise, Gewichte und Abmessungen unter Vorbehalt. |
| 18. |
Bei Abholung der Geräte muss der Personalausweis vorgelegt werden. |
| 19. |
Für Mietgeräte und Mietmaschinen erheben wir eine Kautionszahlung in Höhe von 200, €. |
| 20. |
Die Kaution ist bar zu zahlen. Die gezahlte Kaution wird bei Rückgabe der Geräte mit den Mietkosten verrechnet.
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| 21. |
Als Gerichtsstand gilt ausdrücklich Bad Sobernheim als vereinbart. |